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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel

 

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der Hotels von Upstalsboom Hotel + Freizeit GmbH & Co. KG („Upstalsboom“).

1.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

2 Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes bei Beherbergungsleistungen

2.1 Die auf den Webseiten von Upstalsboom dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Gast dar.

2.2 Mit Abschluss der Buchung bietet der Gast gegenüber Upstalsboom verbindlich den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an.

2.3 Gibt der Gast seine Erklärung über die Webseiten von www.upstalsboom.de ab, führen folgende technische Schritte zur Abgabe eines bindenden Angebots des Gastes:

2.3.1 Zunächst wählt der Gast ein Hotel, die enthaltenen Leistungen, die Anzahl der Personen sowie An- und Abreisetag aus und klickt anschließend auf die Schaltfläche „Verfügbarkeit prüfen“.

2.3.2 Nach Auswahl der gewünschten Leistungen kann der Gast diese Angaben in den weiteren Schritten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

2.3.3 Daraufhin gibt der Gast seine für die Buchung erforderlichen persönlichen Daten gemäß den vorgegebenen Feldern an und kann anschließend noch einen Kundenwunsch in das Freitextfeld eintragen. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „weiter zu Zahlungsart“ gelangt der Gast zum nächsten Buchungsschritt.

2.3.4  Auf der nachfolgenden Seite kann der Gast die zur Verfügung stehende Zahlungsart auswählen und gelangt nach Bestätigung der AGB mit einem Klick auf die Schaltfläche „Zur Prüfung Ihrer Daten“ zum nächsten Buchungsschritt.

2.3.5 Auf dieser Seite werden noch einmal die Reisedaten, persönlichen Angaben, Anschrift, ggf. unverbindliche Kundenwünsche und die gewählte Zahlungsmethode zur Kontrolle aufgelistet. Der Gast gibt das verbindliche Buchungsangebot ab, indem er auf die Schaltfläche „Verbindlich buchen“ klickt. Hierauf öffnet sich schließlich ein Fenster mit den Reisedaten und dem Hinweis, dass der Gast eine Buchungsbestätigung per E-Mail erhält.

2.4 Während des gesamten Buchungsvorgangs kann der Gast mittels der üblichen Tastatur- und Mausnavigation seine Eingaben korrigieren oder löschen.

2.5 Der Vertrag kommt zustande, wenn Upstalsboom die Buchung des Gastes innerhalb von 3 Tagen bestätigt.

2.6 Die Buchungsbestätigung enthält den Vertragstext nebst den jeweils gültigen AGB von Upstalsboom. Der Vertragstext ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Gast ist daher angehalten, selbst für eine Speicherung des Vertragstextes zu sorgen, etwa durch Ausdruck der Buchungsbestätigung. Unberührt davon bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.

3 Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes beim Kauf von Gutscheinen

3.1 Mit Abschluss des Bestellvorgangs bietet der Gast gegenüber Upstalsboom verbindlich den Abschluss eines Kaufvertrages über einen Gutschein zu dem vom Gast gewünschten Betrag an.

3.2 Folgende technische Schritte führen zur Abgabe eines bindenden Angebots des Gastes:

3.2.1 Zunächst wählt der Gast den gewünschten Gutschein sowie den Gutscheinwert und den Begünstigten aus.

3.2.2 Anschließend gibt der Gast die erforderlichen Daten in die vorgesehenen Felder ein und bestätigt nach Eingabe des Sicherheitscodes (Captcha) den Kauf des Gutscheins mit Klick auf die Schaltfläche „weiter“.

3.2.3 Auf der nachfolgenden Seite erscheint eine Übersicht  mit den vom Gast eingegebenen Daten sowie die Darstellung des Endpreises.

3.2.4 Nach Überprüfung der Daten und Bestätigung der AGB gibt der Kunde durch Klick auf die Schaltfläche „Kaufen“ ein verbindliches Kaufangebot ab.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn dem Gast binnen drei Tagen eine Bestätigungs-E-Mail von Upstalsboom zugeht.

3.4 Während des gesamten Buchungsvorgangs kann der Gast mittels der üblichen Tastatur- und Mausnavigation seine Eingaben korrigieren oder mit Klick auf die Schaltfläche „zurücksetzen“ die getätigten Eingaben löschen.

3.5 Die Bestätigungs-E-Mail enthält den Vertragstext nebst den jeweils gültigen AGB von Upstalsboom. Der Vertragstext ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Gast ist daher angehalten, selbst für eine Speicherung des Vertragstextes zu sorgen, etwa durch Ausdruck der Bestätigungs-E-Mail. Unberührt davon bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.

3.6 WIDERRUFSBELEHRUNG BEIM KAUF VON GUTSCHEINEN

Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB:



Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Upstalsboom Hotel + Freizeit GmbH & Co. KG
Friedrich Ebert Str. 69-71
26725 Emden
Fax: 04921-8997-82
E-Mail: info@upstalsboom.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG


 

4 Zimmernutzung

4.1 Die zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt. Eine Unter- oder Weitervermietung oder eine unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, dass dies durch Upstalsboom ausdrücklich gestattet wurde.

4.2 Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Gast keinen Anspruch, sofern nicht gesondert vereinbart. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, so wird Upstalsboom dem Gast ein gleichwertiges Zimmer im eigenen Hause oder in einem nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie zur Verfügung stellen. Wird das Angebot eines Ersatzzimmers vom Gast abgelehnt, so werden bereits vom Gast erbrachte Leistungen durch Upstalsboom unverzüglich zurück erstattet.

4.3 Bei Gruppenreisen gewährt Upstalsboom dem Gast folgende Vergünstigung:

4.3.1 ab 21 vollzahlenden Personen: ein halbes Doppelzimmer frei,

4.3.2 ab 30 vollzahlenden Personen: ein Doppelzimmer frei.

4.4 Gebuchte Zimmer stehen den Gästen am Anreisetag ab 16 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung.

5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. enthaltener Kulturförderabgabe („Bettensteuer“). Lokale Kurtaxen sind in den Preisen nicht enthalten. Diese sind vom Gast und ggf. dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.

5.2 Der Reisepreis ist mit Erbringung der Leistung, spätestens am Abreisetag fällig und zahlbar. Der Gast kann den Rechnungsbetrag vor Ort begleichen. Bitte beachten Sie, dass unbare Zahlungsmittel wie Kreditkarten in manchen Hotels nur mit Einschränkungen eingesetzt werden können.

5.3 Abweichend von 5.2 werden auf Grund des erhöhten Dispositionsaufwandes bei Gruppenbuchungen (ab 21 Personen) 50% des Gesamtbetrages bereits 10 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig. Die restlichen 50% sind am Abreisetag fällig und zahlbar. Auf Wunsch wird dem Gast eine Vorabrechnung zugesendet.

6 Kosten bei Stornierung des Kunden oder Nichtanreise

6.1 Storniert der Gast eine gebuchte Reise, so ist Upstalsboom berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben. Upstalsboom hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Für eingesparte Leistungen berechnet Upstalsboom dem Gast grundsätzlich den Zimmerpreis abzüglich:

6.1.1 20% bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück

6.1.2 30% bei Übernachtung mit Halbpension

6.1.3 40% bei Übernachtung mit Vollpension

6.2 Für die Stornierung von Gruppenreisen (ab 21 Personen) berechnet Upstalsboom dem Gast abweichend von 6.1 folgende Stornogebühren:

6.2.1 bis zu 8 Wochen vor Anreise: kostenfrei

6.2.2 bis zu 4 Wochen vor Anreise: 20% vom Zimmerpreis

6.2.3 bis zu 2 Wochen vor Anreise: 50% vom Zimmerpreis

6.2.4 unter 2 Wochen und bei Nichtanreise: 80% vom Zimmerpreis.

6.3 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt („No Show“).

6.4 Upstalsboom behält sich das Recht vor, im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise des Gastes, diesem ein Abwicklungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro inkl. MwSt. zu berechnen. Für die Stornierung oder bei Nichtanreise von Gruppenbuchungen (ab 21 Personen) kann dem Gast von Upstalsboom eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro inkl. MwSt. berechnet werden.

6.5 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den obigen Regelungen berücksichtigt. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die in 6.1 bis 6.4 genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.

6.6 Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.

7 Rücktrittsrecht des Hotels

7.1 Upstalsboom ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

7.1.1 eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes auch nach Verstreichen einer von Upstalsboom gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird;

7.1.2 Zimmer absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Kunden gebucht werden und dem Hotel durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist.

8 Haftung

8.1 Upstalsboom haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§ 701 ff. BGB.

8.2 Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Upstalsboom und dem Gast sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

9.2 Die Bestimmungen aus 9.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Gast einen Vertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Gastes zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Gast die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Upstalsboom für die Vermittlung von Ferienimmobilien

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Upstalsboom Hotel + Freizeit GmbH & Co. KG (nachfolgend „Upstalsboom“ genannt), die gegenüber dem Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Ferienwohnungen erbracht werden.

1.2 Die Vermietung erfolgt im Namen und für Rechnung des Vermieters. Upstalsboom ist nicht Eigentümerin der jeweiligen Ferienhäuser, Ferienwohnungen bzw. Apartments. Der Name des jeweiligen Eigentümers wird dem Gast auf dessen Wunsch genannt.

1.3 AGB des Gastes finden, auch bei Kenntnis, keine Anwendung, es sei denn, dass Upstalsboom diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Last-Minute-Buchungen sind Anreisen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss.

1.5 Die Vertragssprache ist deutsch.

2 Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes

2.1 Mit der Buchung bietet der Gast gegenüber Upstalsboom den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

2.2 Die Buchung kann über alle von Upstalsboom zur Verfügung gestellten Buchungsmöglichkeiten  vorgenommen werden. Der Gast kann seine Vertragserklärung mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet (E-Mail oder elektronisches Buchungsformular auf der Webseite von Upstalsboom) abgeben. Nach Abgabe der Buchung ist der Gast 5 Tage an seine Erklärung gebunden, es sei denn, dass etwas anderes zwischen dem Gast und Upstalsboom vereinbart worden ist.

2.3 Gibt der Gast seine Erklärung online ab, führen folgende technische Schritte zur Abgabe des Angebots des Gastes:

a)  Zunächst wählt der Gast entweder direkt eine bestimmte Ferienimmobilie aus oder sucht über die Buchen-Eingabemaske nach verfügbaren Ferienimmobilien. Hat der Gast sich dann für ein konkretes Objekt entschieden, kann er auf der Detail-Seite der jeweiligen Immobilie über den Reiter „Verfügbarkeit und Buchung“ den Buchungsvorgang einleiten.

b) Auf der Übersichtsseite von „Verfügbarkeit und Buchung“ kann sich der Gast zunächst anhand des Verfügbarkeitskalenders über die möglichen Buchungszeiträume informieren. Anschließend wählt er in den vorgesehenen Feldern die Anzahl der Personen über bzw. unter 3 Jahren sowie den Reisezeitraum aus und klickt dann auf die Schaltfläche „Urlaub starten“.

c) Ist die Immobilie im gewählten Zeitraum verfügbar, gelangt der Gast auf eine neue Seite, auf der noch einmal eine Beschreibung der ausgewählten Ferienimmobilie, sämtliche möglichen Preisbestandteile, der Gesamtpreis und die Reisezeit aufgeführt sind. Anschließend klickt der Gast auf die Schaltfläche „jetzt buchen“.

d) Es öffnet sich eine neue Seite, auf der der Gast in einem ersten Schritt eine Übersicht der gesamten Reisedaten angezeigt bekommt. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „weiter zu Schritt 2“ gelangt der Gast zum nächsten Buchungsschritt.

e) Die sich nun öffnende Seite zeigt eine Beschreibung der gebuchten Ferienimmobilie. Der Gast gibt dann seine persönlichen Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein und kann zudem anklicken, ob er den Newsletter von Upstalsboom bestellen möchte. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „weiter zu Zahlungsart“ gelangt der Gast zum nächsten Buchungsschritt.

f) Auf der nun folgenden Seite kann der Gast zwischen den verfügbaren Zahlungsmethoden wählen und ggf. die Verwendung einer abweichenden Rechnungsadresse anklicken. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Zur Prüfung Ihrer Daten“ gelangt der Gast zum nächsten Buchungsschritt.

g) Auf der sich jetzt öffnenden Seite erhält der Gast noch einmal eine Gesamtübersicht über die zu buchende Ferienimmobilie und die von ihm angegeben Daten. Sind die Daten korrekt, dann bestätigt der Gast die AGB von Upstalsboom und klickt schließlich auf die Schaltfläche „verbindlich buchen“. Damit gibt der Gast sein Angebot verbindlich ab.

h) Auf der letzten Seite erhält der Gast noch einmal eine Zusammenfassung über die gebuchte Ferienimmobilie. Sofern der Gast die Zahlung per Kreditkarte als Zahlungsmethode ausgewählt hat, wird ihm auf dieser Seite schon ein Link für die Zahlung angezeigt.

2.4 Während des gesamten Buchungsvorgangs kann der Gast mittels der üblichen Tastatur- und Mausnavigation seine Eingaben korrigieren oder löschen.

2.5 Der Vertrag kommt zustande, wenn Upstalsboom die Buchung des Gastes innerhalb von 3 Tagen bestätigt oder, wenn eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war („Last-Minute-Buchung“), durch Bereitstellung der Immobilie.

2.6 Die Buchungsbestätigung enthält den Vertragstext nebst den jeweils gültigen AGB von Upstalsboom. Der Vertragstext wird von Upstalsboom nach Vertragsschluss gespeichert, ist aber nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Gast ist daher angehalten, selbst für eine Speicherung des Vertragstextes zu sorgen, etwa durch Ausdruck der Buchungsbestätigung. Unberührt davon bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.

3 Immobiliennutzung

3.1 Gebuchte Ferienhäuser, Ferienwohnungen bzw. Apartments stehen dem Gast am Anreisetag ab 17 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung.

3.2 Aus Rücksicht gegenüber anderen Gästen, ist das Mitbringen von Haustieren nur auf Anfrage gestattet.

4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. sowie ggf. enthaltener Kulturförderabgabe („Bettensteuer“). Lokale Kurtaxen sind in den Preisen nicht enthalten. Diese sind vom Gast und ggf. dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.

4.2 Bei Buchung über das UrlaubsTelefon, Servicebüro oder über das Online-Buchungssystem fällt ein einmaliges Serviceentgelt in Höhe von 16,00 € inkl. MwSt. an.

4.3 Der Preis der Unterbringung ist mit Eingang der Buchungsbestätigung oder, bei Last-Minute-Buchungen, mit Bereitstellung fällig. Der vereinbarte Preis ist in voller Höhe bis in der Regel 1 Monat vor dem Anreisetag auf das in der Buchungsbestätigung benannte Konto von Upstalsboom zu überweisen oder per Kreditkarte zu bezahlen. Upstalsboom ist vom Eigentümer ausdrücklich zum Inkasso ermächtigt.

4.4 Im zu zahlenden Gesamtpreis ist eine Endreinigungspauschale enthalten, deren Höhe von Zuschnitt und Ausstattung der jeweiligen Immobilie abhängig ist. Die Pauschale beträgt zwischen EUR 49,00 und EUR 120,00 inkl. MwSt. und wird im Buchungsablauf in konkreter Höhe aufgeführt. Führt der Gast die Endreinigung ordnungsgemäß selbst durch, erhält er nach Mietende die Endreinigungspauschale zurückerstattet.

4.5 Bei Umbuchung fällt ein Entgelt in Höhe von 40,00 Euro inkl. MwSt. an.

5 Kaution

5.1 Der Gast hat je Ferienimmobilie eine Kaution von 100,00 € zu stellen.

5.2 Die Kaution ist spätestens 4 Wochen vor Anreise mit dem Rechnungsbetrag zu überweisen.

5.3 Abweichend von Ziff. 5.2 ist bei Last-Minute-Buchungen gemäß Ziff. 1.4 die Kaution bei Anreise vor Ort zu bezahlen.

5.4 Die Erstattung der Kaution erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Ferienimmobilie innerhalb von 4 Wochen nach Abreise des Gastes.

6 Stornierung und Nichtanreise

6.1 Storniert der Gast die Buchung oder erscheint er am Anreisetag nicht, bleibt der Anspruch des Vermieters auf den Mietzins gemäß § 537 BGB bestehen, abzüglich einer Pauschale in Höhe von 20% des Mietzinses.

6.2 Upstalsboom ist angehalten, bei Stornierung oder Nichtanreise die Immobilie anderweitig zu vergeben. Sollte die Immobilie anderweitig vermietet werden können, so fällt abweichend von Ziff. 6.1 ggf. ein Schadensausgleich in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis an.

6.3 Upstalsboom behält sich das Recht vor, im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise des Gastes, diesem ein Abwicklungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro inkl. MwSt. zu berechnen.

6.4 Der Gast kann hinsichtlich der Ziff. 6.1-6.3 den Nachweis führen, dass Upstalsboom gar kein Schaden oder ein wesentlich geringerer als die vorgenannten Schadenspauschalen entstanden ist.

6.5 Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.

7 Haftung

7.1 Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§ 701ff. BGB.

8 Schlussbestimmungen

8.1  Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Upstalsboom und dem Gast sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

8.2 Die Bestimmungen aus Abs. 1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Gast einen Vertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Gastes zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Gast die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.

     
     

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1 Geltungsbereich


1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Upstalsboom Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotels (im weiteren einheitlich „Hotel“ genannt) an den Gast („Gast“).

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie
die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

2 Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung


2.1
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner. Das Hotel kann die Buchung in Textform bestätigen.

2.2 Hat ein Dritter als Vertreter für den Gast gebucht, so haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel für die Mithaftung eine ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3
Hotel und Gast haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften.

2.4
Das Hotel haftet darüber hinaus mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.5
Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2
Der Gast ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm vertraglich vereinbarte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.3 Rechnungen des Hotels ohne gesondertes Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

3.4 Das Hotel kann vom Gast jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug verlangt das Hotel Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens stets vorbehalten.

3.5
Das Hotel ist berechtigt, vor Ort vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zu 25% der vereinbarten Vergütung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung bis zu 25% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Fälligkeit werden im Vertrag in Textform vereinbart. Abweichend von Satz 1 ist die Sicherheitsleistung bei Buchung über das Online-Formular im Internet stets bei Vertragsschluss in Form einer Kreditkartengarantie  abzugeben. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.6
Bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 3.5  oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4 Stornierung / Kosten / Aufwendungsersatz


4.1
Eine Stornierung des vom Gast mit dem Hotel geschlossenen Vertrages nach Vertragsschluss bedarf der Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so hat der Gast den entstandenen Aufwand und Schaden dem Hotel vollumfänglich zu ersetzen. Die gesetzlichen Rechte des Gastes bleiben hiervon unberührt.

4.2
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Kostenfreiheit des Rücktrittsrechts des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Gast nur noch ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.


4.3
Tritt der Gast 42 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Ist je Veranstaltung oder je Teilnehmer eine Tagungspauschale vereinbart, ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt 42 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale je Veranstaltung bzw. der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

4.4
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die in 4.3 genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bereits berücksichtigt.

5 Rücktritt des Hotels


5.1
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.1
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss aus Gründen der Disposition des Hotels spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform.

6.2
Eine nachträgliche Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Gast um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden nachträglichen Reduzierung wird die vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Gast hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringen Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu reduzieren.

6.3
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Gast unzumutbar ist.

6.4
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

7 Mitbringen von Speisen und Getränken


Der Gast darf Speisen und Getränke zum allgemeinen Verzehr grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen im Hotel mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen kann ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet werden. Die eigene Versorgung mit aus medizinischen oder ähnlich dringenden Gründen notwendigen Lebensmitteln bleibt dem Gast unbenommen. Für diesen Fall bittet das Hotel um einen entsprechenden Hinweis.

8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1 Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast ist selbst für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich. Er stellt das Hotel von allen berechtigten Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko des Gastes. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat.

8.3
Der Gast ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. Wir weisen darauf hin, dass für das Abspielen von selbst mitgebrachten Tonträgern, Auftritten von Musikern und ähnlichen Musikdarbietungen der Gast als Veranstalter für die Anmeldung und etwaige Gebühren der GEMA verantwortlich ist.

9 Mitgebrachte Sachen

9.1 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat gesetzlichen, technischen und insbesondere brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Gastes zu entfernen. Zur Vermeidung von Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

9.2
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Gast dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gast vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dies gilt auch für vorab durch den Gast geliefertes Material.

10 Schlussbestimmungen

10.1
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

10.2
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.

10.3
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsregeln des deutschen Internationalen Privatrechts. Die zwingenden Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, wenn und soweit der Gast einen Vertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Gastes zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Gast die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

10.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fürVeranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


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